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Die Insignien üben ihre politische Funktion nur dann aus, wenn sie in der Öffentlichkeit verwendet werden. Die einmalige Krönung zu Beginn der Regierungszeit reicht dafür nicht aus. Deshalb wird die Krönung gerne an herausragenden Terminen hohe Feiertage oder Hof- bzw. Reichstage "wiederholt" in Form der Festkrönung: dem König wird in einer Kirche vom Bischof die Krone aufgesetzt, er zieht dann mit Krone in feierlicher Prozession zu einer anderen Kirche der (in der Regel dem Dom), wo er am Festgottesdienst teilnimmt.
Wie publikumswirksam (und damit politisch effizient) Festkrönungen sein konnten, zeigen z.B. die Berichte Walthers von der Vogelweide über die Festkrönungen König Philipps von Schwaben zu Anfang des 13. Jahrhunderts. Wenn der König die Krone ohne besonderes Zeremoniell trägt, spricht man vom "Kronetragen" oder "unter der Krone gehen". |