| Grundbegriffe der Mediävistik Wahl |
|---|
Eine mittelalterliche Wahl unterscheidet sich in Grundgedanken und Verlauf stark von einer heutigen Wahl. Die Wähler entscheiden nicht nach eigenem Gutdünken, sondern müssen die Person herausfinden, die von den überirdischen Mächten bereits für die entsprechende Position (König, Bischof, Papst etc.) vorgesehen ist.
Hinweise darauf, wer diese Person ist, gibt z.B.
Ziel der Wahl ist also Einstimmigkeit. Von der unterlegenen Partei wird erwartet, daß sie ihren Irrtum einsieht und sich der richtigen Wahl anschließt.
Die Partei mit der besseren Einsicht in den göttlichen Willen ("pars sanior") muß nicht die zahlenmäßig größere Partei ("pars maior") sein; sondern sie ist die Partei mit den besseren Wählern, d.h. den Wählern, die über größere Autorität verfügen. Deshalb gibt es auch keinen festgelegten Wählerkreis: jeder kann teilnehmen und gemäß seiner Autorität mitwirken. Dies bedeutet in der Praxis, daß etwa bei einer Königswahl das Votum von Adel und Bischöfen den Ausschlag gibt; nimmt gar der Kaiser selbst an der Wahl seines Sohnes zum Mitkönig teil, dann ist seine Autorität so groß, daß ihm eigentlich niemand widersprechen kann.
Wenn keine eindeutige Wahlentscheidung zustandekommt, ist das Unglück einer zwiespältigen Wahl eingetreten. In diesem Fall kann entweder der Vorgesetzte der Wähler (z.B. bei einer Bischofswahl der Erzbischof, der Papst oder der König) die endgültige Entscheidung herbeiführen; oder man muß abwarten, welcher der Kandidaten sich in der Praxis durchsetzt und dadurch seine göttliche Erwählung beweist.
Erst vom Spätmittelalter an beginnt sich die Fiktion durchzusetzen, daß bei der zahlenmäßigen Mehrheit auch die bessere Einsicht liegt, und es werden Wahlberechtigte und erforderliche Mehrheiten definiert (Papstwahl 1179, deutsche Königswahl 1356).
© Th. Frenz 2002
zurück
zum Kapitelanfang