PapsttodPapstwahlPapstkrönung

(PapstwahlordnungenWahlverfahrenProbleme während der SedisvakanzWer wird der nächste Papst?Papstweissagungen)

 

Papsttod

Nach dem Tode des Papstes stellt der Kardinalkämmerer offiziell den Eintritt dieses Ereignisses fest, u.a. indem er den Toten mit seinem Namen anspricht (zuerst mit dem Pontifikatsnamen, dann mit dem Taufnamen). Wohl auch aus diesem Grunde wurde in den offiziellen Verlautbarungen so oft erklärt, der Sterbende reagiere noch auf Ansprache.

Die Versiegelung der Räume diente ursprünglich dazu, das Ausplündern der Leiche durch die Bediensteten zu verhindern (so z.B. für Innozenz III. überliefert). Allerdings muß man bedenken, daß die Dienerschaft durch den Tod des Papstes ihren Arbeitsplatz verlor, ohne daß irgendeine Form der sozialen Absicherung vorgesehen war.


 

Papstwahl

Den Papst wählten ursprünglich (wie jeden Bischof) Klerus und Volk der Diözese Rom unter Beteiligung der Nachbarbischöfe (= die späteren Kardinalbischöfe). Seit der Verchristlichung des Römischen Reiches steht die Papstwahl unter dem Schutz des Kaisers (bis 476 des weströmischen, dann des byzantinischen, seit 800 des fränkischen, seit 962 des römischen-deutschen), dessen Zustimmung zur Wahl einzuholen ist. Einigemale baten die Römer den Kaiser direkt um die Einsetzung eines Papstes.

Papstwahlordnungen:

Wahlverfahren:

Für die Wahl, die bis ins 18. Jahrhundert hinein offen erfolgte, gab es folgende Vorgehensmöglichkeiten:

Eine weitere Möglichkeit war der Akzeß: nach einem Skrutinium, in dem ein Kandidat zwar die Mehrheit, aber nicht die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht hatte, änderten Wähler, die nicht für ihn gestimmt haben, nachträglich ihre Abstimmung, bis die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht war.

Selbstwahl ist unzulässig, ebenso Zusagen eines Kandidaten an die Wähler (= Simonie, die aber wenigstens für eine Wahl [Alexander VI. 1492] als erwiesen gilt).

Probleme während der Sedisvakanz:

Während der Sedisvakanz brach in Rom, solange es unter der weltlichen Herrschaft des Papstes stand, häufig die öffentliche Ordnung zusammen.

Die Papstwahlordnungen haben nicht verhindert, daß es wiederholt zu Doppelwahlen und daraus folgenden Schismata kam (1130 und 1159 aufgrund der nicht genau definierten Mehrheitsanforderung, 1378 durch das Fehlverhalten der Kardinäle und der römischen Bevölkerung). Wohl auch aus diesem Grunde ist die derzeitige Wahlordnung derartig perfektionistisch ausgestaltet.

Wer wird der nächste Papst?

Nach religiöser Überzeugung ist es der Heilige Geist selbst, der die Wahl vornimmt; die Kardinäle sind nur seine Werkzeuge. Wählbar ist jeder getaufte Christ; es muß also kein Kardinal sein. Mit Kandidaten von außerhalb des Kollegiums gab es in der Vergangenheit gute (Gregor X.), umstirttene (Coelestin V.) und schlechte Erfahrungen (Clemens V., Urban VI.).

Bei Spekulationen über die Nationalität des künftigen Papstes sollte man bedenken, daß der Papst vor allem Bischof der italienischen Diözese Rom ist. "Ausländische" Päpste gab es schon öfter: von Petrus selbst (aus Palästina = Asien) über Viktor I. und Melchiades (aus Afrika), Damasus I. (aus Spanien), Zosimus und Zacharias (aus Griechenland), Gregor V. und Leo IX. (aus Deutschland), Silvester II., Urban II. und Clemens V. (aus Frankreich), Hadrian IV. (aus England), Johannes XXI. (aus Portugal) usw. bis zu Hadrian VI. (aus den Niederlanden).

Papstweissagungen:

Die Weissagung des (Pseudo-)Malachias, nach auf Johannes Paul II. nur noch zwei Päpste folgen, stammt nicht von dem heiligen Bischof von Armagh aus dem 12. Jahrhundert, sondern ist eine (vermutlich französische) Fälschung, durch die die Papstwahl von 1590 beeinflußt werden sollte. Außerdem sind in dieser "Prophetie" mindestens vier Gegenpäpste mitberücksichtigt, so daß die Reihe der noch offnenen Prophezeiungen wesentlich länger ist. Das gleiche gilt für den sog. Mönch von Padua (fingiert unter Leo XIII.), der sogar die Papstnamen voraussagen will, sich aber seit Pius XII. regelmäßig geirrt hat.


 

Papstkrönung

Die Papsterhebung fand in früherer Zeit ihren Höhepunkt in der Weihe des neuen Papstes zum Bischof. Da es nach antiker und frühmittelalterlicher Auffassung nicht zulässig war, die Diözese zu wechseln, konnte ein bereits geweihter Bischof damals nicht Papst werden. Bei Verlassen der Kirche nach der Weihe wurde dem Papst dann erstmals das Zeichen seiner weltlichen Gewalt, die Tiara, aufgesetzt. Aus diesem beiläufigen Akt entwickelte sich später die Zeremonie der Papstkrönung, die in den Vordergrund trat, als in der Neuzeit häufig Päpste gewählt wurden, die die Bischofsweihe bereits empfangen hatten.
Paul VI. hat die Tiara als päpstliches Würdezeichen abgeschafft; deshalb wird seit Johannes Paul I. der neue Papst durch die Überreichung des Palliums investiert.