Praktika
Ratschläge
Generell gilt (wie bei allen Leistungen,
die im Laufe eines Studiums zu erbringen sind): Sie können das Praktikum
als lästige Pflicht ansehen, die mit möglichst geringem Aufwand erfüllt
werden soll, um den "Schein" zu erhalten. Sie können es aber
auch als Chance begreifen, von der Sie selbst für Ihre Persönlichkeit
und Ihre Zukunft profitieren. Zu welcher der beiden Kategorien Sie gehören,
ist dem Praktikumsbericht in der Regel leicht zu entnehmen.
Im einzelnen empfehlen wir Ihnen
noch Folgendes:
- achten Sie auf die äußere
Form Ihres Praktikumsberichtes. Auch wenn es keine Note dafür gibt, sondern
nur ein Ja oder Nein gemäß formalen Kriterien, sollten Sie sich
doch - auch im Hinblick auf Ihre Hausarbeiten bzw. B.A.- oder M.A.-Arbeiten
- von vornherein an größtmögliche Sorgfalt gewöhnen.
Dazu gehört auch die Anwendung der Silbentrennung, eine korrekte Orthographie
und Sprache.
- Computer-Kenntnisse sind unabdingbar
(mindestens Textverarbeitung und Tabellenkalkulation). In vielen kleinen oder
mittleren Betrieben ist es die erste Aufgabe der Praktikanten, die Datensammlungen
auf Vordermann zu bringen und die Homepage zu restaurieren.
- bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung,
daß Sie Kollisionen zwischen Ihren Lehrveranstaltungen und den Praktikums-Terminen
vermeiden.
Noch ein paar "juristische"
Bemerkungen:
- die angebene Dauer des Praktikums
bezieht sich auf eine Ganztagsbeschäftigung. Bei kürzeren täglichen
Arbeitszeiten muß die Dauer entsprechend verlängert werden.
- maßgebend für die Feststellung
der Dauer sind die Zeitangaben, die auf dem Zeugnis stehn. Achten Sie darauf,
daß am Anfang oder Ende liegende Feier- oder Urlaubstage nicht unberücksichtigt
bleiben. Ferner: 3 Monate sind 13 Wochen (nicht 12 Wochen).
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
kann als Praktikum anerkannt werden, wenn die übrigen Kriterien erfüllt
sind; sie muß selbstverständlich in einem erkennbaren Zusammenhang
mit den Studienfächern stehn. Außer beim "kleinen" Kuwi-Praktikum
muß auch in diesem Fall der Praktikumsbericht geliefert werden.
- dem Sinn eines Praktikums nicht
entsprechend und daher nicht anerkennungsfähig sind sog. freiwillige
Jahre, Zivil- und Wehrdienst und Au-Pair-Tätigkeiten.
- die Prüfungsordnungen gehen
davon aus, daß das Praktikum an einem Stück abgeleistet wird. In
begründeten Fällen kann es aber auch auf zwei Zeiträume geteilt
werden, soll dann aber insgesamt lä#nger dauern als die vorgeschriebene
Mindestdauer (es ist ja zweimalige Einarbeitung in die Arbeitsstelle nötig).
- ein Praktikum unmittelbar vor
dem Studium, aber nach dem Abitur ist anerkennungsfähig.
Und noch ein Rat bzw. eine Bitte:
- geben Sie Ihren Praktikumsbericht
so bald wie möglich ab, auch wenn Sie das Praktikumszeugnis noch nicht
in Händen halten. Das Zeugnis kann nachgereicht werden. Sie vermeiden
so, daß bei den "Last-Minute Praktikumsberichten" kurz vor
den Meldeterminen für die Prüfung ein Stau beim Praktikumsbeauftragten
entsteht, der auch einmal durch wichtigere andere Aufgaben in Anspruch genommen
sein kann.