Das Reichsgut

Allgemein ist unter Reichsgut jenes Gut zu verstehen, daß dem Reich gehört. Als solches untersteht es der Verfügungsgewalt des regierenden Königs oder Kaisers.

Das Reichsgut ist schwierig vom sogenannten Hausgut abzugrenzen. Es bildete sich in der nachkarolingischen Zeit unter dem Tafelgüterverzeichnis des röm. Königs und dem Reichssteuerverzeichnis. Durch Schenkungen, Veräußerungen oder Tausch ist das Reichsgut erkennbar und es gliedert sich in Krongut, Reichskirchengut und Reichslehngut auf. In der merowinger und karolinger Zeit war das Reichsgut überwiegend Fiskalbesitz in Pfalzorten bzw. Königstätten wie Worms und Mainz und an der Rheinschiene von Straßburg. Mit dem Aufbau von Kronvasalität und Lehnsheer gind bereits in karolingischen Zeit Reichsgut an Adelsfamilien über, auch als Amtsaustattung von Grafen oder geriet als Besitz in kirchliche Verfügungsgewalt. Nach den Ottonen und den Saliern bildeten sich weite Regionen aus dem Reichsgut heraus. Die direkte Nutzung des Reichsguts wurde mehr und mehr durch die Steigerung fiskalischer Erträge aus Regalienvergabungen bzw. aus Steuerzahlungen der Reichstädte oder Judenschutzabgaben kompensiert. Um 1020 erfolgt die Differenzierung und Einordnung von Reichsgut und Hausgut durch Heinrich II. Aber erst im I. Drittel des 12.Jhdts wurden mit Hilfe des im Investiturstreit am dt. Königshof Hausgut und Reichsgut auch in der Regierungspraxis voneinander geschieden. Der König als Mehrer des Reiches besaß freie Verfügungsgewalt über Reichsgut nur insoweit er Tauschgeschäfte ohne Nachteil für seine Nachfolger vornahm, wobei das Obereigentum des Reiches am Reichskirchengut vorausgesetzt wurde. Verpfändung von Reichsstädten berücksichtigte formal das Veräußerungsgebot von Reichsrechten bzw. Reichsgut. Mit dem Ausgang der stauf. Epoche verlor das Reichsgut mehr und mehr an Bedeutung. Verlehnung, Usurpation und Verpfändung ließen das Königtum seine wirtschaftliche und politische Existenz um Ausbau des Hausguts und dessen Verwaltung finden, auch wenn Verzeichnisse des Reichsguts um Nürnberg und im Speyergau noch Interesse an alten Besitztiteln widerspiegeln.

Kloster Niedernburg in Passau wurde also Reichsgut, als die Herrschaft über Passau vom abgesetzten bayerischen Herzog Tassilo III. auf Karl den Großen überging.

bearbeitet von: Ulrich Sommer
(18.8.2004)

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